Genetische Beratung: Ablauf und Ziel Schritt für Schritt
3. Oktober 2026ca. 17 Minutenvon mybody®x Redaktions- & Fachteam
Das Wichtigste in Kürze
Eine genetische Beratung ist ein freiwilliges, ergebnisoffenes Gespräch mit einer dafür qualifizierten Ärztin oder einem Arzt. Ziel ist, dass du genetische Sachverhalte verstehst und eine eigene, tragfähige Entscheidung triffst, etwa darüber, ob du eine Untersuchung machen lässt. Der Ablauf reicht von deiner Frage über die Familienanamnese, also die Erkrankungen in deiner Familie, bis zum Ergebnisgespräch.
Die Beratung gibt keine Richtung vor, die Entscheidung über eine Untersuchung bleibt bei dir.
Vor einer prädiktiven, also vorhersagenden Untersuchung gehört eine angemessene Bedenkzeit dazu, deren Dauer im Gespräch festgelegt wird.
Ergebnisse können belasten, und für solche Belastungen sieht die Beratung Unterstützung vor.
In diesem Artikel
Was ist das Ziel einer genetischen Beratung?
Das Ziel ist eine informierte Entscheidung, die du selbst triffst. Die Beratung gibt dir dafür Wissen an die Hand, aber keine Richtung vor.
Wer zu einer genetischen Beratung geht, fragt sich vorher, ob dort jemand festlegt, was als Nächstes geschieht. Die Fachgesellschaften verneinen das deutlich. Die S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und des Berufsverbands Deutscher Humangenetiker (BVDH) für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt, eine fachliche Empfehlung und kein Gesetz, beschreibt die genetische Beratung als ergebnisoffen und non-direktiv (GfH/BVDH, Stand 2018).
Non-direktiv heißt: Die Ärztin oder der Arzt gibt keine Richtung vor und legt die Entscheidung in deine Hand. Man kann sich diese Rolle wie die einer Lotsin im Hafen vorstellen, die Strömungen und Untiefen kennt, während das Steuer bei dir bleibt.
Die Leitlinie gilt für diagnostische Untersuchungen, also solche bei einer bestehenden Erkrankung, und für prädiktive Untersuchungen, also vorhersagende (GfH/BVDH, Stand 2018). Auch Untersuchungen vor der Geburt fallen unter ihre Festlegungen; um sie geht es in diesem Text nicht.
Sinngemäß nach dieser Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt soll die Beratung helfen, medizinisch-genetische Fakten zu verstehen und Entscheidungsalternativen zu bedenken (GfH/BVDH, Stand 2018). Am Ende steht eine informierte, tragfähige Entscheidung, vor allem bei der Frage, ob du eine genetische Untersuchung in Anspruch nimmst. Ob du die Beratung selbst wahrnimmst, ist ebenfalls deine Sache, denn ihre Inanspruchnahme ist laut Leitlinie freiwillig.
Dasselbe Ziel formuliert die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) beim Robert Koch-Institut, ein Gremium mit dem gesetzlichen Auftrag, Richtlinien für die Inhalte der genetischen Beratung durch Ärztinnen und Ärzte zu erstellen (RKI, 2023). Ihre Richtlinie gilt für genetische Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte bei diagnostischen und prädiktiven Untersuchungen sowie vor der Geburt nach dem Gendiagnostikgesetz. Die Fassung vom 17.11.2023 ist seit dem 06.12.2023 in Kraft (RKI, 2023).
Belegte Fundstelle
„Die genetische Beratung setzt bei den Bedürfnissen der betroffenen Person an. Die genetische Beratung vor einer genetischen Untersuchung soll Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die genetische Untersuchung geben.“
Gendiagnostik-Kommission beim Robert Koch-Institut
Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung, Fassung vom 17.11.2023, Gendiagnostik-Kommission (RKI, 2023); gilt nach dem Gendiagnostikgesetz für genetische Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte bei diagnostischen und prädiktiven Untersuchungen sowie vor der Geburt
Infoblätter oder Videos können das Gespräch ergänzen. Ersetzen dürfen sie es nach der Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt nicht (GfH/BVDH, Stand 2018). Welche Anlässe für eine ärztliche Abklärung sprechen und wo ein DNA-Test an seine Grenze kommt, beschreibt der Artikel DNA-Test und Krankheitsrisiko: die Grenze.
Wer führt eine humangenetische Beratung durch?
Selbstständig beraten grundsätzlich Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik, also einer ärztlichen Zusatzqualifikation (GfH/BVDH, Stand 2018). Davon unterscheidet die Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt die fachgebundene Beratung.
Humangenetik ist laut derselben Leitlinie ein eigenständiges Fachgebiet der Medizin, das Klinik und Beratung mit der Labordiagnostik verbindet (GfH/BVDH, Stand 2018). Für die Leitlinie ist die Beratung ein persönlicher Kommunikationsprozess zwischen einer dafür besonders qualifizierten Ärztin oder einem Arzt und dir.
Fachgebundene genetische Beratung heißt: Fachärztinnen und Fachärzte anderer Gebiete beraten im Rahmen ihres eigenen Fachs, wenn sie eine genetische Untersuchung anfordern (GfH/BVDH, Stand 2018). Für die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung werden laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, deren Angaben für die Kassenpraxis gelten, 72-Stunden-Kurse angeboten (KBV, 2024).
In der Kassenpraxis darf grundsätzlich jeder Vertragsarzt, also jede Ärztin und jeder Arzt mit Kassenzulassung, innerhalb der eigenen Fachgebietsgrenzen diagnostische genetische Untersuchungen durchführen (KBV, 2024). Prädiktive genetische Untersuchungen dürfen in der Kassenpraxis nur Fachärzte für Humangenetik und Fachärzte durchführen, die sich für genetische Untersuchungen in ihrem Fachgebiet qualifiziert haben (KBV, 2024).
Für dich heißt das: Wer dich berät, hängt davon ab, worum es geht. In der Kassenpraxis ist der Kreis der Ärztinnen und Ärzte, die eine prädiktive Untersuchung veranlassen dürfen, enger gefasst als bei einer diagnostischen (KBV, 2024).
Wie das Labor arbeitet und wie ein genetischer Befund entsteht, erklärt der Artikel Humangenetik: Was das Fach untersucht. Dort stehen Fach und Labor im Mittelpunkt, hier geht es um das Gespräch.
Wie läuft eine genetische Beratung Schritt für Schritt ab?
Von der Klärung deiner Frage bis zur schriftlichen Zusammenfassung lassen sich sechs Schritte unterscheiden. Die Reihenfolge ist eine Zusammenfassung nach der Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt (GfH/BVDH, Stand 2018) und der Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz (RKI, 2023).
Der Ablauf auf einen Blick · zusammengefasst
01
Frage und Ziele klären
Zuerst wird deine Fragestellung geklärt und vereinbart, was die Beratung leisten soll.
02
Familienanamnese und Stammbaum
Erkrankungen in der Familie werden laut Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt „in der Regel“ über mindestens drei Generationen erfasst (GfH/BVDH, Stand 2018).
03
Wahrscheinlichkeit einschätzen
Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung wird berechnet oder, wo verlässliche Daten fehlen, abgeschätzt.
04
Aufklärung und Entscheidungshilfe
Du erfährst, was eine Untersuchung zeigen kann, und wirst auf deine Rechte hingewiesen.
05
Bedenkzeit
Zwischen Beratung und Entscheidung liegt eine angemessene Bedenkzeit, deren Dauer im Gespräch festgelegt wird.
06
Ergebnisgespräch und Zusammenfassung
Ein Ergebnis wird im Gespräch erläutert und danach schriftlich zusammengefasst.
Schritt 1: Frage und Ziele der Beratung klären
Am Anfang steht deine Frage. Laut Leitlinie soll zunächst die Fragestellung geklärt werden, danach erläutert die Ärztin oder der Arzt Ziel und Vorgehen der Beratung (GfH/BVDH, Stand 2018). Die Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz ergänzt, dass vorab eine Vereinbarung über Ziele und Umfang der Beratung erfolgen sollte, ebenso über Motivation und Erwartungen (RKI, 2023).
Den Anlass musst du nicht mit einer Diagnose belegen. Die Indikation, also der medizinische Anlass für eine Beratung, kann laut Leitlinie auch in einer subjektiven Besorgnis bestehen (GfH/BVDH, Stand 2018).
Schritt 2: Familienanamnese und Stammbaum in der Beratung
Grundlage der Beratung ist eine schriftlich dokumentierte Anamnese, also die Erhebung der Vorgeschichte (GfH/BVDH, Stand 2018). Dazu gehören die Eigenanamnese, deine eigene Krankengeschichte, und die Familienanamnese, die Erkrankungen in deiner Familie. Die Familienanamnese ist laut Leitlinie „in der Regel dokumentiert über mindestens drei Generationen“ (GfH/BVDH, Stand 2018).
Die Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz formuliert vorsichtiger: Neben der Patientenanamnese kann eine Familienanamnese über mindestens drei Generationen sinnvoll sein (RKI, 2023). Die Übersicht über die Verwandtschaft, die dabei entsteht, nennt man im Alltag Stammbaum. Wie sich ein Erbgang in einem Stammbaum zeigen kann, erklärt der Artikel autosomal dominant und rezessiv erklärt.
Schritt 3: Wahrscheinlichkeit in der Beratung einschätzen
Aus Anamnese und Befunden soll laut Leitlinie eine Berechnung der Erkrankungswahrscheinlichkeiten vorgenommen werden (GfH/BVDH, Stand 2018). Stehen keine validen Daten zur Verfügung, tritt an die Stelle der Berechnung eine Abschätzung.
Eine Wahrscheinlichkeit ist eine Einschätzung, keine Gewissheit.
Schritt 4: Aufklärung und Entscheidungshilfe in der Beratung
Vor einer prädiktiven Untersuchung umfasst die Beratung laut Leitlinie Informationen über Zweck und Art der Untersuchung (GfH/BVDH, Stand 2018). Ebenso geht es um ihren Umfang und ihre Aussagekraft einschließlich der möglichen Ergebnisse. Dazu kommen die Auswirkungen, die das Wissen um einen Befund haben kann, vor allem in psychosozialer Hinsicht, also für Psyche und soziales Leben.
Die Unterstützung bei der Entscheidung berücksichtigt laut Leitlinie die persönliche und familiäre Situation (GfH/BVDH, Stand 2018). Individuelle Wertvorstellungen einschließlich religiöser Einstellungen sollen beachtet und respektiert werden.
Vor jeder genetischen Untersuchung muss laut Leitlinie auf zwei Rechte hingewiesen werden: das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und das Recht auf Nichtwissen (GfH/BVDH, Stand 2018). Recht auf Nichtwissen heißt, das Untersuchungsergebnis oder Teile davon nicht zur Kenntnis zu nehmen oder vernichten zu lassen. Mehr dazu steht im Beitrag zur Genanalyse und dem Recht auf Nichtwissen.
Beratung und Aufklärung sind zweierlei. Die Aufklärung ist die Information vor der Einwilligung in eine Untersuchung; laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz ist die Beratung davon zu unterscheiden, auch wenn beide in einem Gespräch stattfinden können (RKI, 2023).
Schritt 5: Bedenkzeit nach der Beratung
Nach der Beratung ist laut Leitlinie eine angemessene Bedenkzeit bis zur Entscheidung über die Einwilligung zur Untersuchung einzuräumen (GfH/BVDH, Stand 2018). Bedenkzeit ist die Zeit zwischen Gespräch und Entscheidung, in der du abwägen kannst, bevor du zustimmst oder ablehnst.
Wie lange sie dauert, entscheidet sich laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz im Gespräch zwischen ärztlicher Person und betroffener Person (RKI, 2023). Die Leitlinie nennt als Maßstab die Fragestellung und deine individuelle Situation (GfH/BVDH, Stand 2018). Für prädiktive Untersuchungen schreibt die Richtlinie nach dem Gendiagnostikgesetz die Bedenkzeit bis zur Untersuchung ausdrücklich vor (RKI, 2023).
Schritt 6: Ergebnisgespräch und schriftliche Zusammenfassung der Beratung
Ergebnisse einer prädiktiven Untersuchung müssen laut Leitlinie im Rahmen einer genetischen Beratung mitgeteilt werden, einschließlich ihrer möglichen Bedeutung für die Familie (GfH/BVDH, Stand 2018).
Danach sollen Inhalt und Ergebnis der Beratung laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz zeitnah in verständlicher Form schriftlich zusammengefasst werden (RKI, 2023). Auf deinen Wunsch erhalten diese Zusammenfassung auch die Ärztinnen und Ärzte, die du benennst. Die Leitlinie nennt diese schriftliche humangenetische Stellungnahme einen integralen Bestandteil der Beratung (GfH/BVDH, Stand 2018).
Wann gibt es genetische Beratung vor oder nach einem Test?
Das hängt von der Art der Untersuchung ab.

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) soll laut der Wiedergabe in der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ärztliche genetische Beratungen nach diesem Gesetz die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften verhindern (RKI, 2023).
Nach dem Ergebnis einer diagnostischen Untersuchung soll die verantwortliche ärztliche Person eine genetische Beratung anbieten, nach § 10 Abs. 1 GenDG, wiedergegeben in der Richtlinie für genetische Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte (RKI, 2023). Bei einem auffälligen Ergebnis für eine nicht behandelbare Erkrankung muss sie laut derselben Wiedergabe angeboten werden. Die verantwortliche ärztliche Person ist die Ärztin oder der Arzt, der die Untersuchung vornimmt und als Einzige oder Einziger die Laboranalyse veranlassen darf, so beschreibt es die KBV für die Kassenpraxis (KBV, 2024).
Bei einer prädiktiven Untersuchung ist die Person vor der Untersuchung und nach dem Ergebnis von einer dafür qualifizierten ärztlichen Person genetisch zu beraten, nach § 10 Abs. 2 GenDG, wiedergegeben in der Richtlinie für genetische Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte (RKI, 2023).
Die Beratung muss laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz im persönlichen Gespräch in allgemein verständlicher Form ergebnisoffen erfolgen (RKI, 2023). Sie sollte bevorzugt in Präsenz stattfinden, also vor Ort, und kann auch Videosprechstunden umfassen.
Für die Dauer nennt die Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt „in der Regel mindestens eine halbe Stunde“, gekennzeichnet als Expertenmeinung, also als Einschätzung der Fachleute (GfH/BVDH, Stand 2018). Angemessen soll die Dauer der Fragestellung und dem Beratungsziel sein.
In der Kassenpraxis umfasst eine genetische Untersuchung im Sinne des Gendiagnostikgesetzes mehr als den Labortest, so gibt es die KBV für Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung wieder: Indikationsstellung, Aufklärung, Einwilligung, gegebenenfalls Beratung und die Laboranalyse (KBV, 2024). Ein Arzt-Patienten-Kontakt ist dabei laut KBV für die Kassenpraxis Voraussetzung (KBV, 2024).
Die Einwilligung zur genetischen Untersuchung kann gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, so beschreibt es die KBV für die Kassenpraxis (KBV, 2024). Fragen zu Kosten und Kasse beantwortet der Artikel Gentest und Krankenkasse: wer zahlt was.
Was erfahren Angehörige aus einer genetischen Beratung?
Nur das, was du und sie wollen. Informationen über Angehörige werden laut Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt nur mit deren Einwilligung weitergegeben, und ohne ausdrücklichen Wunsch werden Verwandte nicht kontaktiert (GfH/BVDH, Stand 2018).
Genetische Informationen können laut Leitlinie neben dir selbst auch Partner und Familienangehörige betreffen (GfH/BVDH, Stand 2018). Ein Befund ist wie ein Schlüssel in einem Mehrfamilienhaus: Er passt auch zu Türen, hinter denen andere wohnen. Wer ihn bekommt, entscheidet trotzdem nicht für die Nachbarn mit.
Deshalb soll dir laut Leitlinie die mögliche Bedeutung deines Befunds für Gesundheit und Vorsorge deiner Angehörigen erläutert werden (GfH/BVDH, Stand 2018). Bei Bedarf bekommst du eine Information für die Angehörigen mit, die Leitlinie nennt als Beispiel den „Familienbrief“. Gemeint ist ein Schreiben, das du an Verwandte weitergeben kannst.
Wer Verwandte informiert, bist du. Ergeben sich Hinweise, dass genetisch Verwandte Trägerinnen oder Träger derselben genetischen Eigenschaft sein können, sollten sie laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz durch die betroffene Person auf die Möglichkeit einer Beratung hingewiesen werden (RKI, 2023).
Auch für das Ergebnis selbst gilt eine klare Grenze. Die verantwortliche ärztliche Person darf es anderen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person mitteilen, nach § 11 Abs. 3 GenDG in der Wiedergabe der KBV für die Kassenpraxis (KBV, 2024).
Kapitel auf einen Blick
Informationen über Angehörige gibt die Ärztin oder der Arzt laut Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt nur mit deren Einwilligung weiter (GfH/BVDH, Stand 2018). Auf die Möglichkeit einer Beratung sollen Verwandte laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz durch dich hingewiesen werden (RKI, 2023). Das Ergebnis geht in der Kassenpraxis nur mit deiner ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung an andere (KBV, 2024).
Humangenetische Beratung: Welche Nachteile kann sie haben?
Die Belastungen, die die Quellen nennen, betreffen das, was ein Ergebnis auslösen kann. Die körperlichen Risiken sind bei den meisten genetischen Tests laut MedlinePlus Genetics (NLM, 2021) sehr gering.
MedlinePlus Genetics ist ein Informationsangebot der US-amerikanischen National Library of Medicine. Viele der Risiken genetischer Tests betreffen laut MedlinePlus Genetics (NLM, 2021) die seelischen und sozialen Folgen der Ergebnisse, dazu finanzielle. Menschen können laut derselben Quelle auf Ergebnisse mit Wut oder Niedergeschlagenheit reagieren (NLM, 2021). Auch Angst und Schuldgefühle nennt die Quelle.
Spannungen in der Familie können laut MedlinePlus Genetics (NLM, 2021) entstehen, weil Ergebnisse auch etwas über andere Familienmitglieder verraten.
Dazu kommt Unsicherheit. Ein Ergebnis kann laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz medizinisch hochrelevant sein, aber auch nicht informativ oder nicht interpretierbar (RKI, 2023). Aus einem Ergebnis lassen sich deshalb nicht immer medizinische oder persönliche Konsequenzen ableiten. Ein Gentest liefert über eine erbliche Erkrankung laut MedlinePlus Genetics (NLM, 2021) nur begrenzte Information; oft kann er nicht sagen, ob Beschwerden auftreten oder wie stark sie werden.
Für solche Belastungen sieht die Beratung Unterstützung vor. Bei psychischen und physischen Belastungen sollen laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz Möglichkeiten zur Unterstützung angeboten werden, etwa psychosoziale oder psychotherapeutische Beratung (RKI, 2023). Die Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt zählt die Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen genetischer Informationen zu den Inhalten der Beratung (GfH/BVDH, Stand 2018).
Psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung soll laut Leitlinie bei Bedarf angeboten und gegebenenfalls eingeleitet werden (GfH/BVDH, Stand 2018). Was dich belastet, gehört deshalb ausdrücklich ins Gespräch.
Eine Beratung nimmt einem Ergebnis nicht das Gewicht, aber sie sieht Unterstützung vor, damit du es nicht allein tragen musst.
Ersetzt ein DNA-Test aus Speichel die genetische Beratung?
Nein. Ein DNA-Test aus Speichel für Ernährung und Lebensstil ist keine ärztliche Untersuchung und keine Alternative zur genetischen Beratung.
Ein solcher Veranlagungstest liest Varianten der DNA, den Genotyp, aus einer Speichelprobe. mybody®x (MYBODY Lab GmbH) bietet mit dem Longevity | ALL IN ONE DNA-Test für 369,00 € (Stand 03.10.2026) einen solchen Test an. Untersucht werden ausgewählte SNPs, also einzelne vererbbare Abschnitte der DNA.
Das Verfahren ist eine SNP-Genotypisierung, keine Ganzgenomsequenzierung. Die Ganzgenomsequenzierung liest das gesamte Genom, die SNP-Genotypisierung prüft vorab festgelegte Einzelpositionen.
Was der Test nicht ist: eine ärztliche Untersuchung. Er sagt nichts über Krankheiten und stellt keine Diagnose. Ein Veranlagungsbericht ersetzt keine ärztliche Gendiagnostik und keine genetische Beratung.
Die Anlage ist keine Festlegung, sondern eine Beschreibung dessen, womit du arbeitest. Wer wegen einer Erkrankung in der Familie oder eines Befunds fragt, ist in der humangenetischen oder ärztlichen Beratung richtig.
Grenzen: Was eine genetische Beratung nicht leisten kann
Eine Beratung gibt keine feste Frist für die Bedenkzeit vor, und sie lässt sich nicht durch Infoblätter oder Videos ersetzen.
Die Bedenkzeit hat keine feste Dauer. Sie entscheidet sich laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz im Gespräch zwischen ärztlicher Person und betroffener Person (RKI, 2023); die Leitlinie nennt dafür die Fragestellung und die individuelle Situation als Maßstab (GfH/BVDH, Stand 2018). Wer eine verbindliche Frist erwartet, bekommt sie aus dem Gespräch, nicht aus einer Vorgabe.
Die Leitlinie hat den Stand 2018 und gilt nur für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt (GfH/BVDH, Stand 2018). Ihre Gültigkeit ist abgelaufen, die nächste Überprüfung war laut Leitlinienregister für Dezember 2023 geplant (GfH/BVDH, Stand 2018). Sie ist eine fachgesellschaftliche Empfehlung, keine Rechtsnorm.
Infoblätter oder Videostreaming können die persönliche Beratung laut Leitlinie ergänzen, ersetzen dürfen sie sie nicht (GfH/BVDH, Stand 2018). Auch dieser Artikel ist deshalb Vorbereitung, kein Ersatz für das Gespräch.
Die Angaben der KBV gelten für die Kassenpraxis, also für Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung bei gesetzlich Versicherten (KBV, 2024). Die Schrift der KBV ist eine Information an Vertragsärzte, kein Gesetzestext.
Genetische Beratung: Die Entscheidung bleibt bei dir
Wer zu einer genetischen Beratung geht, bekommt keine Anweisung, sondern ein Gespräch, das Wissen und Abwägung ordnet. Von deiner Frage über die Familienanamnese bis zur Bedenkzeit ist jeder Schritt darauf angelegt, dass du selbst entscheidest, auch gegen eine Untersuchung. Belastungen gehören zur ehrlichen Seite des Themas, und für sie ist Unterstützung vorgesehen. Die Ärztin oder der Arzt liefert die Einordnung, was du damit machst, entscheidest du.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer genetischen Beratung einen Gentest machen?
Nein. Vor einer genetischen Untersuchung soll die Beratung laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen die Untersuchung geben (RKI, 2023). Nach der Beratung bleibt eine angemessene Bedenkzeit, deren Dauer im Gespräch festgelegt wird. Entscheidest du dich für eine Untersuchung, kann die Einwilligung später gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, so beschreibt es die KBV für die Kassenpraxis (KBV, 2024).
Wie lange dauert eine humangenetische Beratung?
Laut Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt erfordert sie „in der Regel mindestens eine halbe Stunde“; die Angabe ist als Expertenmeinung gekennzeichnet (GfH/BVDH, Stand 2018). Maßstab ist, dass die Dauer der Fragestellung und dem Beratungsziel angemessen ist. Reicht ein Gespräch nicht, sollen bei Bedarf wiederholte Gespräche angeboten werden. Die Bedenkzeit vor einer Entscheidung kommt hinzu, ihre Länge wird im Gespräch festgelegt.
Bekomme ich nach der humangenetischen Beratung etwas Schriftliches?
Ja. Laut Leitlinie für diagnostische und prädiktive Untersuchungen sowie Untersuchungen vor der Geburt erhältst du eine schriftliche humangenetische Stellungnahme, in der die Beratungsinhalte einschließlich Diagnosen und Ergebnissen allgemeinverständlich aufgeführt sind (GfH/BVDH, Stand 2018). Empfohlen werden eine übersichtliche Gliederung und eine kurze Zusammenfassung; Fachbegriffe sollen umschrieben oder erläutert werden. Bei gesetzlich Versicherten kann auf ausdrücklichen Wunsch der Bericht an den überweisenden Fach- und Hausarzt entfallen.
Kann ich eine humangenetische Beratung ablehnen?
Die Wahrnehmung der angebotenen Beratung bleibt laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz freiwillig, es steht der betroffenen Person frei, darauf zu verzichten (RKI, 2023). Bei prädiktiven Untersuchungen ist die Beratung vor der Untersuchung und nach dem Ergebnis vorgesehen; ein Verzicht ist dort im Einzelfall schriftlich möglich, nach vorheriger schriftlicher Information, so gibt dieselbe Richtlinie das Gendiagnostikgesetz wieder (RKI, 2023). Was ein Verzicht für deine Situation bedeutet, klärst du mit der Ärztin oder dem Arzt.
Was sind Zufallsbefunde bei einer genetischen Untersuchung?
Zufallsbefunde sind Ergebnisse, die über den eigentlichen Zweck einer Untersuchung hinausgehen. Bei genomweiten Analysen, von großen Gruppen von Genen bis zum gesamten Erbgut, gehören laut Richtlinie für ärztliche genetische Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz auch Zufallsbefunde und Varianten unklarer Signifikanz (VUS) zum Beratungsinhalt (RKI, 2023). Eine VUS ist eine Veränderung, deren Bedeutung unklar ist. Zufallsbefunde dürfen nur mitgeteilt werden, wenn die betroffene Person das ausdrücklich wünscht und das Ergebnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine klinische Bedeutung besitzt (RKI, 2023).
Nächster Schritt
Wann gehört eine genetische Frage in die Praxis?
Ob eine familiäre Frage eine ärztliche Abklärung braucht, ordnet der Ratgeber zu DNA-Test und Krankheitsrisiko in Ruhe ein.
Wann eine Frage in die Praxis gehört Genetik für Einsteiger Die Grundbegriffe der Vererbung verständlich erklärtWeiterlesen
Quellen
- Gendiagnostik-Kommission beim Robert Koch-Institut: Richtlinie für die Anforderungen an die Inhalte der genetischen Beratung, Fassung vom 17.11.2023 (RKI, 2023) – rki.de
- Deutsche Gesellschaft für Humangenetik und Berufsverband Deutscher Humangenetiker: S2k-Leitlinie Humangenetische Diagnostik und genetische Beratung, AWMF 078-015 (GfH/BVDH, Stand 2018) – register.awmf.org
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: PraxisInfoSpezial Genetik, Stand Juni 2024 (KBV, 2024) – kbv.de
- MedlinePlus Genetics: What are the risks and limitations of genetic testing? (NLM, 2021) – medlineplus.gov
Die Aussagen zum Gespräch selbst stützen sich auf [1] und [2], die Angaben zur Kassenpraxis auf [3], die Belastungen auf [4] und [1]. Stellen aus dem Gendiagnostikgesetz sind nur in der Wiedergabe von [1] und [3] geführt. Die Produktangaben zum Longevity | ALL IN ONE DNA-Test stammen von mybody®x; Stand der Angaben: 03.10.2026, Änderungen möglich. Alle Quellen abgerufen am 03.10.2026.
mybody®x Redaktions- & Fachteam
Humangenetik Genetische Beratung
Dieser Beitrag stammt vom mybody®x Redaktions- & Fachteam. Wir ordnen Leitlinien und Fachinformationen ein und verweisen dort, wo eine Frage ärztlich zu klären ist, auf die Praxis. Mehr über das Team steht auf der Autorenseite.
Veröffentlicht am 03.10.2026 · Zuletzt aktualisiert am 03.10.2026
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Unsere Produkte sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhindern.
Die DNA-Analyse dient der Ernährungs- und Lebensstilberatung. Sie ist kein diagnostisches Verfahren, stellt keine Krankheitsvorhersage dar und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung. Genetische Varianten beschreiben Wahrscheinlichkeiten in Bevölkerungsgruppen, keine Festlegung für einzelne Personen.
Die Bilder in diesem Artikel sind mit KI erstellt, die abgebildeten Personen sind nicht real.





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